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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03   

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https://dejure.org/2003,22965
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03 (https://dejure.org/2003,22965)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.08.2003 - 18 B 1446/03 (https://dejure.org/2003,22965)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. August 2003 - 18 B 1446/03 (https://dejure.org/2003,22965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit eines Einzelrichters nach Beendigung der ersten Instanz; Besorgnis der Befangenheit und Misstrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters ; Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers unter Berücksichtigung naher Familienangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 1902/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    - 1 BvR 878/90 -, BVerfGE 89, 28 ff - generell zu überdenken ist.
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    Dies offenlassend und zum Meinungsstand: BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 -, DVBl. 1997, 1235.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94-, InfAuslR 1997, 16.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    Dabei kann es offen bleiben, ob weiterhin der bisherigen nahezu einhelligen Rechtsprechung zu folgen ist, dass nach Beendigung einer Instanz - wie hier - ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr abgelehnt werden kann, sofern - wie hier - nicht mehr nachträglich über besondere Anträge zu entscheiden ist, so BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - VIII CB 129 und 130/67 -, MDR 1970, 442 = Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 5 und vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 sowie Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 4 CB 23/89 -, NVwZ 1990, 460, oder ob diese Rechtsprechung nach dem - zu einem Sonderfall der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtbekanntgabe der Selbstablehnung eines Richters ergangenen - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1993.
  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 -, Buchholz 303 § 42 Nr. 2.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    Dabei kann es offen bleiben, ob weiterhin der bisherigen nahezu einhelligen Rechtsprechung zu folgen ist, dass nach Beendigung einer Instanz - wie hier - ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr abgelehnt werden kann, sofern - wie hier - nicht mehr nachträglich über besondere Anträge zu entscheiden ist, so BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - VIII CB 129 und 130/67 -, MDR 1970, 442 = Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 5 und vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 sowie Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 4 CB 23/89 -, NVwZ 1990, 460, oder ob diese Rechtsprechung nach dem - zu einem Sonderfall der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtbekanntgabe der Selbstablehnung eines Richters ergangenen - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1993.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 18 A 3589/02

    Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung aus generalpräventiver

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    Zur Begründung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Vaters der Antragsteller hat der erkennende Senat in seinem den Antrag des Vaters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. August 2002 ablehnenden unanfechtbaren Beschluss vom 26. März 2003 - 18 A 3589/02 - bereits ausgeführt, dass der Fall des Vaters der Antragsteller auch mit Blick auf seine Beziehungen zu ihnen als seinen Kindern bei der gebotenen Gesamtschau keine Besonderheiten aufweist, die ein Absehen vom Regelfall des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG rechtfertigen könnten.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII CB 129.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 18 B 1446/03
    Dabei kann es offen bleiben, ob weiterhin der bisherigen nahezu einhelligen Rechtsprechung zu folgen ist, dass nach Beendigung einer Instanz - wie hier - ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr abgelehnt werden kann, sofern - wie hier - nicht mehr nachträglich über besondere Anträge zu entscheiden ist, so BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - VIII CB 129 und 130/67 -, MDR 1970, 442 = Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 5 und vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 sowie Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 4 CB 23/89 -, NVwZ 1990, 460, oder ob diese Rechtsprechung nach dem - zu einem Sonderfall der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtbekanntgabe der Selbstablehnung eines Richters ergangenen - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1993.
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